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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Marius Wöhrle Marketing & Medien
Alte Gärtnerei 1, 79183 Waldkirch
E-Mail: info@mws.marketing
Telefon: +49 1514 0397985
USt-IdNr.: DE364262249

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Marius Wöhrle Marketing & Medien, Inhaber Marius Wöhrle (nachfolgend „Agentur“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über die in § 2 genannten Leistungen.

(2) Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden derselben Art, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Die Agentur erbringt Leistungen im Bereich Social-Media-Marketing und Medienproduktion. Hierzu zählen je nach Vereinbarung insbesondere:

  • Konzeption und Erstellung von Skripten und Content-Ideen
  • Produktion von Bewegtbild- und Foto-Content (Dreh, Schnitt, Bearbeitung)
  • Veröffentlichung und Betreuung von Social-Media-Kanälen
  • Schaltung und Betreuung von Werbeanzeigen, auch zur Personalgewinnung (Recruiting)
  • Beratung im Bereich Marketing und Vertrieb
  • Optimierung von Speisekarten
  • Erstellung und Optimierung von Websites
  • Coaching und Wissensvermittlung im Bereich Marketing

(2) Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Art, Anzahl und Frequenz der zu erstellenden Inhalte, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur, das der Kunde durch Bestätigung annimmt. Das Angebot und diese AGB bilden gemeinsam den Vertrag.

(3) Die Agentur schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere bestimmte Reichweiten, Interaktions-, Bewerber- oder Verkaufszahlen, wird nicht geschuldet, da diese maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur abhängen (Plattform-Algorithmen, Marktumfeld, Mitwirkung des Kunden). Gesondert in Textform vereinbarte Garantien bleiben unberührt.

(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer, freie Mitarbeiter) einzusetzen.

(5) Soweit die Agentur laufende Betreuungs- und Beratungsleistungen erbringt, finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung. Soweit die Agentur einzeln beauftragte Produktionsleistungen mit einem konkret geschuldeten Arbeitsergebnis erbringt, finden die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) Anwendung.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der Agentur in Textform (z. B. Unterschrift, E-Mail oder elektronische Bestätigung) annimmt. Mit der Annahme erkennt der Kunde diese AGB an, auf die im Angebot verwiesen wird.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

§ 4 Leistungserbringung, Freigabe und Korrekturen

(1) Im vereinbarten Leistungspaket ist je Inhalt eine (1) Korrekturschleife enthalten.

(2) Der Kunde erhält die Möglichkeit, Inhalte vor der Veröffentlichung zu prüfen. Eine Pflicht zur Freigabe besteht nicht; veröffentlicht die Agentur nach angemessener Frist ohne Rückmeldung des Kunden, gilt der Inhalt als freigegeben.

(3) Die enthaltene Korrekturschleife umfasst geringfügige Anpassungen im Rahmen der Nachbearbeitung (Edit), beispielsweise Farbanpassungen, Austausch der Musik oder vergleichbare Optimierungen. Nicht umfasst sind ein erneuter Drehtag, grundlegende konzeptionelle Änderungen oder Neuproduktionen. Darüber hinausgehende oder weitere Korrekturwünsche werden gesondert nach Aufwand berechnet und bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.

(4) Vom Kunden in Textform oder durch eindeutige Zustimmung freigegebene Konzepte, Skripte und Content-Ideen sind für beide Parteien verbindlich. Nach der Freigabe produzierte Inhalte, die dem freigegebenen Konzept entsprechen, gelten als vertragsgemäß; Einwände gegen die konzeptionelle und gestalterische Grundausrichtung dieser Inhalte sind nach der Freigabe ausgeschlossen.

(5) Die Inhalte werden bewusst in dem für Social Media üblichen Stil produziert (u. a. schnelle Schnitte, spontane Aufnahmen, unterhaltsamer Charakter). Subjektive Gestaltungs- und Geschmacksfragen, etwa hinsichtlich Stil, Bildsprache, Humor oder Musikauswahl, stellen keinen Mangel dar, sofern die Inhalte dem freigegebenen Konzept und dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.

(6) Die für die Leistungserbringung erforderliche technische Ausstattung (Equipment) stellt die Agentur. Drehorte sowie die für Aufnahmen erforderlichen Personen stellt der Kunde, sofern im Angebot nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Agentur gegen gesonderte Vergütung eine Person bereitstellt.

(7) Der Kunde hat erkennbare Mängel an erbrachten Produktionsleistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Übergabe, in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.

(8) Liegt ein berechtigt und fristgerecht gerügter Mangel vor, leistet die Agentur Nacherfüllung durch Nachbesserung. Die nach Absatz 1 enthaltene Korrekturschleife ist eine freiwillige Serviceleistung und wird auf gesetzliche Nacherfüllungsansprüche nicht angerechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Drehorte und Personen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und wirkt im erforderlichen Umfang mit. Hierzu gehören insbesondere die Übermittlung der erforderlichen Zugangsdaten bzw. Zugriffsberechtigungen zu den betreuten Social-Media-Accounts und Werbekonten sowie die regelmäßige Mitteilung der für die Umsetzung erforderlichen Informationen zum Unternehmen (z. B. Aktionen, Termine, Produkte, Änderungen).

(2) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Logos, Bilder, Texte, Produkte, Marken) über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle in den Aufnahmen erkennbaren Personen (insbesondere Mitarbeiter und Gäste) wirksam in die Anfertigung und Veröffentlichung der Inhalte eingewilligt haben. Er stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, gerät er in Annahmeverzug. Die Agentur ist berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen. Dadurch entstehende Verzögerungen und Mehraufwände gehen zu Lasten des Kunden. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt; insbesondere bleibt der Kunde auch dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht oder nicht vollständig erbracht werden können (§ 615 BGB gilt entsprechend).

§ 6 Drehtermine

(1) Drehtermine werden zwischen den Parteien abgestimmt und in Textform bestätigt.

(2) Verschiebt der Kunde einen bestätigten Drehtermin oder sagt er ihn ab und geht die entsprechende Mitteilung der Agentur weniger als sechsundneunzig (96) Stunden vor dem vereinbarten Beginn zu, ist die Agentur berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 300,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt der Agentur vorbehalten.

(3) Die Pauschale nach Absatz 2 fällt nicht an, wenn die Verschiebung oder Absage auf Umständen beruht, die die Agentur zu vertreten hat, oder auf höherer Gewalt.

(4) Der vereinbarte Leistungsumfang und der Vergütungsanspruch der Agentur bleiben von einer Verschiebung oder Absage unberührt; § 7 Absatz 4 gilt entsprechend.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung erfolgt monatlich als im Angebot fest vereinbarter Pauschalpreis für das jeweilige Monatspaket. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist innerhalb der im Angebot vereinbarten Frist, mangels Vereinbarung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsstellung, ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise im Voraus in Rechnung zu stellen.

(4) Die monatliche Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der Kunde vereinbarte Leistungen (z. B. Drehtermine) aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch nimmt. Eine Verrechnung oder Übertragung nicht genutzter Leistungen auf Folgemonate erfolgt nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Entscheidet sich der Kunde, erstellte Inhalte ganz oder teilweise nicht zu veröffentlichen oder deren Veröffentlichung nicht freizugeben, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur hiervon unberührt; die Inhalte gelten mit Bereitstellung als erbracht. Die Agentur übernimmt in diesem Fall keine Verantwortung für ausbleibende oder geringere Ergebnisse.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 8 Preisanpassung

(1) Die Agentur ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Eine Preiserhöhung wird dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(2) Ein Anspruch des Kunden auf Senkung der vereinbarten Vergütung besteht nicht. Anpassungswünsche des Kunden kann die Agentur nach freiem Ermessen berücksichtigen.

(3) Übersteigt eine Preiserhöhung 10 Prozent innerhalb eines Vertragsjahres, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung in Textform zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Erhöhung als angenommen. Hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 9 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40,00 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(2) Die Agentur ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen, ohne dass der Vergütungsanspruch für den laufenden Zeitraum entfällt. Hierauf wird der Kunde zuvor hingewiesen.

(3) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Höhe von insgesamt mindestens zwei Monatsraten in Verzug und gleicht er die offenen Beträge trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen nicht vollständig aus, wird die gesamte restliche Vergütung bis zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Mahnung gesondert hingewiesen.

(4) Die Agentur ist berechtigt, offene Forderungen nach erfolgloser Mahnung an ein Inkassounternehmen oder eine Auskunftei (z. B. Creditreform) abzugeben. Die hierdurch entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Kunde im gesetzlich zulässigen Umfang.

§ 10 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit (z. B. drei, sechs oder zwölf Monate).

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf (12) Monate, wenn er nicht spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer Partei in Textform gekündigt wird.

(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht des Kunden während einer laufenden Vertragsperiode besteht nicht; der Kunde kann den Vertrag ausschließlich durch fristgerechte Kündigung zum Ende der jeweiligen Laufzeit nach Absatz 2 beenden.

(4) Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen ordentlich zu kündigen.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor bei

  • wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug des Kunden,
  • wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 5.

(6) Jede Kündigung bedarf der Textform.

(7) Eine einseitige Pausierung oder Aussetzung des Vertrags durch den Kunden ist ausgeschlossen.

§ 11 Nutzungs- und Urheberrechte, Rohmaterial

(1) An den im Rahmen des Vertrags erstellten Inhalten räumt die Agentur dem Kunden die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Einräumung erfolgt jeweils erst mit vollständiger Bezahlung der für den betreffenden Zeitraum bzw. Drehtag geschuldeten Vergütung. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.

(2) Eingeräumt werden die Rechte zur Nutzung der bezahlten Inhalte für die eigenen Marketing- und Geschäftszwecke des Kunden. Eine Weiterübertragung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform.

(3) Das bei der Produktion entstehende Rohmaterial (z. B. ungeschnittenes Filmmaterial, Projektdateien) verbleibt bei der Agentur. Eine Herausgabe erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen gesonderte Vergütung nach vorheriger Vereinbarung.

§ 12 Referenz- und Eigenwerbung

(1) Die Agentur ist berechtigt, sämtliche im Rahmen des Vertrags erstellten Inhalte sowie den Namen und das Logo des Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung und Referenz zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und auf den eigenen Social-Media-Kanälen.

(2) Der Kunde kann dieser Nutzung im Einzelfall aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht für andere als die vertraglichen Zwecke zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und drei (3) Jahre über dessen Beendigung hinaus.

(3) Ausgenommen ist die nach § 12 gestattete Referenznutzung.

§ 14 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer der Agentur abzuwerben oder ohne Zustimmung der Agentur zu beschäftigen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro vereinbart. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 15 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.

(4) Die Agentur haftet nicht für Maßnahmen, Sperrungen oder Reichweitenveränderungen durch Social-Media-Plattformen oder für Inhalte, die der Kunde freigegeben oder selbst bereitgestellt hat.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

§ 16 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall der Telekommunikations- oder Plattform-Infrastruktur), berechtigen die Agentur, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Vergütungsansprüche bleiben für bereits erbrachte Leistungen unberührt.

§ 17 Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Agentur. Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Freiburg im Breisgau, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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